TFP-Teilnahmebedingungen

§ 1 Aufnahmen
Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass das Model für Aufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht und Aufnahmen hergestellt werden.

§ 2 Veröffentlichungsrecht
Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

§ 3 Persönlichkeitsrechte; Namensnennung
Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen.

§ 4 Honorar
Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls vom Fotograf bearbeitet wurden. Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für Eigenwerbung wie Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, dem eigenen Internetauftrifft, Sedcards etc. frei und kostenlos verwendet werden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

§ 5 Zusätzliche Vereinbarungen
Das Model verpflichtet sich innerhalb eines Monats nach Zusendung der Aufnahmen zumindest drei dieser Ablichtungen auf Ihrem meistgenutzten Internetauftritt unter Nennung und Verlinkung (Tags, Captions, etc.) des Fotografen zu veröffentlichen.

§ 6 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.